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Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland

Die Förderung der Bundesregierung ermöglicht, dass eine Solarstromanlage sich selbst wirtschaftlich trägt, sehr gute Gewinne erzielt werden können und - lautlos, emissionsfrei und langlebig ist.

Solaranlage - Vergütungssätze auf einen Blick


1. Mindestvergütung für Strom auf Dachflächen - die am meisten angewandte Technik

Jahr der Inbetriebnahme

ab 1. Juli 2010

ab 1. Oktober 2010

 

Vergütung (ct/kWh)

Aufdach bis 30 kW

34,05

33,03

Aufdach > 30 bis 100 kW

32,39

31,42

Aufdach > 100 bis 1.000 kW

30,65

29,73

Aufdach > 1.000 kW

25,55

24,79

Alle Angaben vorbehaltlich eines unveränderten Inkrafttretens und ohne Gewähr.
Stand: Juli 2010

Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre. Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt.


Eine 10 kWp Solar-Anlage benötigt etwa 80 m2. Diese Anlage erzeugt zwischen 9.000-10.000 kWh Solarstrom im Jahr.

Die Kosten für eine komplette Solaranlage inklusive Montage betragen je nach Auswahl der  Solarmodule sowie Art und Größe des Daches zwischen 3.800-4.500 € pro Kilowattstunde installierter Leistung.

Solar erzeugter Strom wird mit einer sogenannten erhöhten Einspeisevergütung durch den jeweiligen Netzbetreiber aufgekauft. Diese sind gesetzlich verpflichtet, über 20 Jahre den Strom zu einem festgelegten Betrag abzunehmen.

Beispiel: Eine Solaranlage befindet sich im Raum Berlin auf einem Einkaufsmarkt mit einer südlichen Dachfläche von 200 m2 mit ca. 23 kWp installierter Leistung mal globale Sonnenscheindauer von 950 kWh/m2=22.000 kWh produzierte Leistung im Jahr.

Dies enspricht einer Vergütung von ca. 7.500 € im Jahr. (PV Anschluss in 07/2010=34,05 Ct/kWh für 20 Jahre) * alle Daten sind ca.-Werte.


2. Mindestvergütung für Strom auf Freiflächen

Jahr der Inbetriebnahme

ab 1. Juli 2010

ab 1. Oktober 2010

 

Vergütung (ct/kWh)

Freifläche

25,02

24,26

auf Konversionsfläche

26,15

25,37

Alle Angaben vorbehaltlich eines unveränderten Inkrafttretens und ohne Gewähr.
Stand: Juli 2010

Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre. Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt.

Ackerflächen werden ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert!


3. Mindestvergütung bei Eigenverbrauch

Jahr der Inbetriebnahme

ab 1. Juli 2010

ab 1. Oktober 2010

 

Vergütung (ct/kWh)

Aufdach bis 30 kW (bis 30%)

17,67

16,65

Aufdach bis 30 kW (ab 30%)

22,05

21,03

Aufdach > 30 bis 100 kW (bis 30%)

16,01

15,04

Aufdach > 30 bis 100 kW (ab 30%)

20,39

19,42

Aufdach > 100 bis 500kW (bis 30%)

14,72

13,35

Aufdach > 100 bis 500kW (ab 30%)

18,65

17,73

Alle Angaben vorbehaltlich eines unveränderten Inkrafttretens und ohne Gewähr.
Stand: Juli 2010