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Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland

Die Förderung der Bundesregierung ermöglicht, dass eine Solarstromanlage sich selbst wirtschaftlich trägt, sehr gute Gewinne erzielt werden können und - lautlos, emissionsfrei und langlebig ist.

Solaranlage - Vergütungssätze auf einen Blick


1. Mindestvergütung für Strom auf Dachflächen - die am meisten angewandte Technik

Jahr der Inbetriebnahme

ab 1. Januar 2012

 

Vergütung (ct/kWh)

Aufdach bis 30 kW

24,43

Aufdach > 30 bis 100 kW

23,23

Aufdach > 100 bis 1.000 kW

21,98

Aufdach > 1.000 kW

18,33

Alle Angaben vorbehaltlich eines unveränderten Inkrafttretens und ohne Gewähr.
Stand: Januar 2012

 

Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre. Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt.


Eine 10 kWp Solar-Anlage benötigt etwa 80 m2. Diese Anlage erzeugt zwischen 9.000-10.000 kWh Solarstrom im Jahr.

Solar erzeugter Strom wird mit einer sogenannten erhöhten Einspeisevergütung durch den jeweiligen Netzbetreiber aufgekauft. Diese sind gesetzlich verpflichtet, über 20 Jahre den Strom zu einem festgelegten Betrag abzunehmen.

Beispiel: Eine Solaranlage befindet sich im Raum Berlin auf einem Einkaufsmarkt mit einer südlichen Dachfläche von 200 m2 mit ca. 23 kWp installierter Leistung mal globale Sonnenscheindauer von 950 kWh/m2=22.000 kWh produzierte Leistung im Jahr.

Dies enspricht einer Vergütung von ca. 5.400 € im Jahr. (PV Anschluss in 01/2012=23,43 Ct/kWh für 20 Jahre) *
(*Alle Daten sind ca.-Werte.)


2. Mindestvergütung für Strom auf Konversionsflächen*

Jahr der Inbetriebnahme

ab 1. Januar 2012

 

Vergütung (ct/kWh)

auf Konversionsflächen

18,76

auf sonstigen "frei"- Flächen**

17,94

Alle Angaben vorbehaltlich eines unveränderten Inkrafttretens und ohne Gewähr.
Stand: Januar 2012

 

(*Flächen aus wirtschaftlicher Nutzung, beispielsweise ehemaliges Militärgebiet, ehemalige Mülldeponien, verkehrliche und wohnbauliche versiegelte Flächen)
(**beispielsweise Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen, Flächen innerhalb eines Streifens von 110 m entlang von Autobahnen und Bahnschienen)
 

Der Vergütungszeitraum beträgt 20 Jahre. Der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz wird über den gesamten Vergütungszeitraum in unveränderter Höhe gewährt.

Acker- und Freiflächen werden ab dem 1. Juli 2010 nicht mehr gefördert!


3. Mindestvergütung bei Eigenverbrauch

Jahr der Inbetriebnahme

ab 1. Januar 2012

 

Vergütung (ct/kWh)

Aufdach bis 30 kW (bis 30%)

8,05

Aufdach bis 30 kW (ab 30%)

12,43

Aufdach > 30 bis 100 kW (bis 30%)

6,85

Aufdach > 30 bis 100 kW (ab 30%)

11,23

Aufdach > 100 bis 500kW (bis 30%)

5,60

Aufdach > 100 bis 500kW (ab 30%)

9,98

Alle Angaben vorbehaltlich eines unveränderten Inkrafttretens und ohne Gewähr.
Stand: Januar 2012